§ 1 Allgemeines
(1) Die Handelsplattform www.handelsimport-china.de bietet dem Nutzer Zugang zu einer geschlossenen Plattform (virtueller Marktplatz) für den Handel mit Waren in deutscher Sprache Business to Business.
(2) Aus diesem Grund erfolgt der Verkauf von Waren bzw. die Vermittlung von Businesskontakten nur an gewerbliche Nutzer i.S.v. § 14 BGB und nicht an Verbraucher i.S.V. § 13 BGB.
§ 2 Anmeldung / Registrierung
(1) Die Nutzung der Handelsplattform www.handelsimport-china.de steht nur registrierten und freigeschalteten Nutzern zur Verfügung.
(2) Die Anmeldung erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Anmeldeformulars, sowie durch Zahlung der Nutzungsgebühr.
(3) Von der Nutzung ausgeschlossen sind Betreiber anderer Handelsplattformen, welche sich im selben Geschäftsbereich bewegen.
§ 3 Geltungsbereich
(1) Für Vertragsschlüsse über die Plattform www.handelsimport-china.de gelten diese Verkaufsbedingungen ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt, bzw. die Geltung einzelner Teile dieser AGB ist für das konkrete Geschäft gesetzlich ausgeschlossen. Durch Anmeldung bei www.handelsimport-china.de gelten unsere Bedingungen als angenommen, jedoch spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 4 Preise/Vertragsdauer
(1) Die Nutzung der Services kostet den Nutzer jährlich eine Gebühr von 59,50 € inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%).
(2) Die Nutzungsgebühr ist im Voraus fällig und auf folgendes Konto zu zahlen:
Dresdner Bank - Handelsimport - China - Kontonummer: 02 37 51 38 00 - Bankleitzahl: 840 800 00
(3) Das durch Zahlung der Gebühr erhaltene Nutzungsrecht erlischt automatisch nach Ablauf von 12 Monaten ab Anmeldung. Um die Plattform weiter nutzen zu können, muss der jeweilige Interessent die unter § 2 aufgeführten Schritte erneut ausführen.
(4) Bei Nichtgefallen bzw. Nichtinanspruchnahme des Services besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung der Nutzungsgebühr.
§ 5 Angebot/Angebotsunterlagen
(1) Unsere Angebote und Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, sowie für mündliche oder telefonische Vereinbarungen.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Käufers bzw. bei natürlichen Personen deren allgemeiner Gerichtsstand.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(4) Geringe Abweichungen in Form, Farbe und Qualität müssen wir uns aus lieferungstechnischen Gründen vorbehalten. Eine vertragsgemäße Leistung liegt dann trotzdem vor.
(5) Alle Fabrik und Preisrecherchen werden nach bestem Wissen uns Gewissen durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Recherchearbeit liegen uns für die empfohlenen Fabriken und Firmen keinerlei negative Erfahrungen oder Berichte vor.
(6) Alle Angebote die Consultinggeschäfte betreffen, also umfassende Recherchen und ähnliches werden erst nach vollständiger Zahlung der Rechnungen herausgegeben.
(7) Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, Daten die von uns an Ihn herausgegeben wurden weiterzuveräußern und/oder an Dritte Unbeteiligte weiterzugeben. Im Falle der Nichtbeachtung erklärt sich der Kunde bereit eine Strafe in Höhe von 5.001,- EUR pro Fall als Entschädigung an uns zu zahlen!
§ 6 Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise. Unsere Preise verstehen sich, soweit eine anderslautende Vereinbarung nicht getroffen ist in Euro.
(2) Soweit nicht anders angegeben, fühlt sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage gebunden.
(3) Fracht- und eventuelle Lagerungskosten sowie zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag, abzüglich eventueller Anzahlungen, innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig.
(7) Aufrechnungsverbote stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Käufer auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
(8) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(9) Bei allen Kunden erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang des vereinbarten Betrages.
(10) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und der aus dem Scheck ersichtliche Betrag unwiderruflich gutgeschrieben ist.
(11) Die Lieferzeitrechnung erfolgt erst ab dem Tag des Zahlungseingangs auf unserem Konto.
§ 7 Lieferung/Versand
(1) Bei der auf der Internetpräsenz www.handelsimport-china.de verzeichneten Ware handelt es sich in der Regel um Importware aus Übersee, für die ein definitiver schriftlicher Kauf- und Importvertrag erforderlich ist. Die zu importierende Menge bzw. Stückzahl berechnet sich daher auf Basis eines Übersee-Containers.
(2) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Importaufträge auf Grund unzureichender Wirtschaftlichkeit abzulehnen.
(3) Die Versandkosten richten sich nach der Menge und Gewicht der Ware.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Der Käufer trägt das Risiko für zu spät eintreffende Lieferungen mit langer Transportzeit (Seeweg), wenn der Vertragsabschluss durch seine Versäumnis nicht rechtzeitig zu Stande gekommen ist.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen, mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
(7) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
(8) Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 8 Mängel/Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, sofern das HGB Anwendung findet.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(3) Der Käufer verpflichtet sich dir Ware direkt bei Lieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Vorhandene Mängel sind uns unverzüglich mitzuteilen. Nach Warenannahme erklärt der Käufer die Lieferung als vollständig und richtig angenommen.
(4) Lieferschäden sind dem Spediteur unverzüglich vor Warenannahme anzuzeigen und schriftlich nieder--zulegen.
(5) Alle Waren werden von uns nach Durchgang durch den Zoll, auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.
(6) Wir behalten uns vor, bei großen Liefermengen, einen Artikel zur Qualitätssicherung und Beweissicherung der Qualität, für spätere Reklamationen, aus der Lieferung zu entnehmen. Der Preis des dann fehlenden Artikels wird bei der endgültigen Rechnungsstellung vom Gesamtbetrag abgezogen.
(7) Alle Reklamationen müssen schriftlich erfolgen. Gleichzeitiges Einreichen von beweiskräftigem Bildmaterial beschleunigt die Bearbeitung.
(8) Gewährleitungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns je- doch bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
§ 11 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, welche typischerweise bei den diesen AGB zugrundeliegenden Geschäften auftreten sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder Grobfahrlässiges Handeln bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
§ 12 Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Im kaufmännischen Verkehr ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
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Geschäftsadresse
Handelsimport China - Patrick Steinicke - Haardtstr. 3 - D 98553 Schleusingen
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